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  Startschuss für die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)“
 
 
Der Schweizer Tierschutz STS startete heute mit einer Medienkonferenz in Bern offiziell seine Unterschriftensammlung für die Tierschutzanwalt-Initiative.

Der STS konzentriert sich dabei auf ein Kernanliegen, das bei der Verabschiedung des Tierschutzgesetzes im Dezember 2005 unberücksichtigt blieb. Die Initiative fordert die Einsetzung von kantonalen Tierschutzanwälten für einen besseren Rechtschutz der Tiere.

Man müsse sich ernsthaft die Frage stellen, ob es eigentlich die Tierquäler seien, die ge-schützt werden sollen, kritisierte Heinz Lienhard den ablehnenden Entscheid des National- und Ständerates. In Strafverfahren habe heute nämlich nur der Tierquäler Rechte: Das Recht auf Akteneinsicht, das Recht auf Vertretung durch einen Anwalt und das Recht, ein Urteil anzufechten. Die Geschädigten, nämlich die Tiere, und die Tierschutzorganisationen die eine Tierquälerei anzeigen, hätten diese Rechte nicht. Das entspreche weder dem Volksempfinden noch sei es dazu angetan, den Vollzug des Tierschutzgesetzes zu verbessern, betonte Heinz Lienhard.

Der Jurist Lukas Berger vom STS-Rechtsdienst ortete nicht nur fehlenden Mut bei der Strafzumessung, sondern auch fehlendes Engagement im Rahmen der Strafuntersuchung bei den Tierquälerei-Delikten. Als Beispiel führte er den Schächt-Fall im Kanton Aargau an, bei dem die Behörden es unterlassen hätten, die Beweise rechtzeitig zu sichern. Berger wies darauf hin, dass der Kanton Zürich den Tierschutzanwalt schon vor zehn Jahren eingeführt habe, ohne dass es zur Aufblähung der Strafverfahren gekommen sei. Der Bruttoaufwand des Kantons Zürich für den Tierschutzanwalt habe im letzten Jahr lediglich 80000 Franken betragen. Umgerechnet auf die ca. 135 Tierschutz-Fälle ergäbe dies laut Berger ein Betrag von 600 Franken pro Fall. Im Vergleich zu den weit über 100 Millionen Franken, die der Kanton Zürich für die Strafverfolgung insgesamt ausgibt, sind diese Beträge verschwindend klein. Sie machen gerade noch 0.08 Prozent der gesamten Strafverfolgungskosten aus.

Fernsehmoderatorin Lolita Morena zählte eine ganze Reihe von Gerichtsfällen auf, bei denen Tierquälereien als Bagatelle eingestuft wurden. Als Tierfreundin empöre es sie, dass sie immer wieder erfahren müsse, wie Tierquäler mit lächerlich milden Strafen oder sogar straflos davonkämen.

Der Tierschutzanwalt soll der Tendenz der Bagatellisierung von Tierschutzfällen entgegen wirken. Er entlastet die für den Tierschutz zuständigen Behörden, insbesondere das Veterinäramt als Anzeigeerstatter in Tierschutzfällen. Er fördert die Rechtskenntnis von Strafuntersuchungsbehörden und Gerichten im Bereich des Tierschutzes und sorgt für eine einheitlichere und damit gerechtere Beurteilungs- und Strafpraxis. Heinz Lienhard zeigte sich zuversichtlich, dass die 100000 beglaubigten Unterschriften bis Mitte 2007 zusammenkommen, denn der Tierschutz habe einen hohen Stellenwert. Die Bevölkerung betrachte Tierquälereien nicht als Bagatelle oder Kavaliersdelikt.

Weitere Informationen zum Download unter: www.tierschutz.com/media
 
Quelle: Quelle: Schweizer Tierschutz STS
 
Zeichen Autor: mbr/red
 
URL: www.tierschutz.com
 
Für Rückfragen:
Pressestelle Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 209 72 52
 
4.4.2006
 


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