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Tiergesundheit - Allgemein
 
  Vogelgrippe: Schlussbilanz von kagfreiland
 
 
Die kagfreiland-Bauern freuen sich, ihre Hühner ab morgen Freitag 16. Dezember wieder ins Freie lassen zu dürfen. Denn zu einer artgerechten Tierhaltung gehört der Zugang ins Freie. Freilandhaltung ist die tierfreundlichste Haltungsform. Wird einem Nutztier der Zugang ins Freie verwehrt (z.B. in der Bodenhaltung), kann nicht von artgerechter Tierhaltung gesprochen werden.

Das Freilandverbot galt ab dem 25. Oktober und dauerte sieben Wochen. Betroffen vom Freilandverbot waren in der Schweiz rund 1,5 Millionen Tiere: 1 Million Legehennen und 1/2 Million Mastpoulets.

Nach anfänglichen Problemen haben die Tiere das Leben in Stall und Aussenklimabereich mehr oder weniger gut überstanden. Das Freilandverbot hat den Geflügelbauern mehr Aufwand (mehr misten, mehr einstreuen, mehr Tierbeobachtung, mehr Beschäftigungsangebote) sowie höhere Kosten (Aussenklimabereich vogeldicht machen, höherer Stroh- und Futterverbrauch) beschert. In den Bioläden ging der Absatz von kagfreiland-Eiern und kagfreiland-Geflügelfleisch nicht zurück.

In Zukunft soll das Freilandverbot zurückhaltend und nur bei akuter Vogelgrippe-Gefahr angeordnet werden. Denn die Aussenklimabereiche sind nun überall vogelsicher gemacht worden, so dass das Freilandverbot im Notfall innert Tagesfrist wieder umgesetzt werden könnte.

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kagfreiland ist die schweizerische Nutztierschutz-Organisation und zugleich das Bio-Label mit den schweizweit strengsten Tierhaltungs-Richtlinien. Unter dem kagfreiland-Label produzieren u.a. 120, auch grosse, Geflügelbetriebe Eier und Fleisch. kagfreiland steht für artgerechte Tierhaltung, kurze Tiertransporte und schonende Schlachtung. Freilandhaltung ist die tierfreundlichste Haltungsform.
 
Quelle: Quelle: kagfreiland
 
Zeichen Autor: Roman Weibel
 
URL: www.kagfreiland.ch
 
Pressemitteilung vom 15.12.2005
Roman Weibel
Geschäftsleiter kagfreiland
Die schweizerische Nutztierschutz-Organisation
 
16.12.2005
 


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